Compliance und AEO

Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Vorteile im Außenhandel nutzen

Compliance bedeutet Regeltreue im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Sinne, also die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien.

Dieses ist Voraussetzung, um die Bewilligung "Zugelassener Wirtschaftsbeteiigter" oder "AEO" (Authorised Economic Operator) zu erlangen.

Die beste Quelle, um Details zur dieser Bewilligung zu erfahren, ist die Homepage der Deutschen Zollverwaltung (www.zoll.de).

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung aus verschiedenen Industriebetrieben mit unserem Modul "ComplianceFit", um einerseits die Voraussetzungen für den AEO zu erfüllen und andererseits die Bewilligung erfolgreich zu beantragen und die Bedingungen dauerhaft zu erfüllen.

- ComplianceFit (CF)

Auf Basis der Beantwortung unseres CF-Fragebogens erkennen wir sog. Gaps (Lücken), die Risiken beinhalten und vor einer Beantragung zu beseitigen sind. CF hilft Ihnen auch dabei, die Bedingungen nach der Bewilligung einzuhalten und für Zollprüfungen vorbereitet zu sein.

CF ist wie ein internes Audit anzusehen.

Im Rahmen eines Aktionsplanes schlagen wir Ihnen die Umsetzung dieser Maßnahmen vor.

Die Vorgehensweise ist grundsätzlich:

  • Auswertung des Fragebogens
  • Interviews mit der Geschäftsleitung und den Abteilungsleitern, die im Außenhandel involviert sind
  • Vorschlag für das Veränderungsmanagement
  • Umsetzung
  • Ggf. Mithilfe bei der Beantragung (s. Antragsformular)
  • Abschlussbericht

Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere bewährte Vorgehensweise, um Compliance zu erreichen und die AEO-Bewilliung zu erhalten.