Bewilligungen und Vereinfachungen im Außenhandel

Neben dem AEO (der übrigens die Beantragung der folgenden Bewilligungen stark vereinfacht) gibt es insbesondere bei der Einfuhr einige Bewilligungen, die den Prozess vereinfachen und damit Zeit und Geld sparen.

- Zahlungsaufschub (s.a. Beitrag auf www.zoll.de)

Gegen entsprechende Sicherheitsleistungen zahlen Sie jeweils zum 15. eines Monats die angefallenen Einfuhrabgaben direkt an den Zoll. Sie vermeiden damit die sog. Auslagegebühren von Speditionen und Dienstleistern.

- Anschreibung in der Buchführung des Anmelders (s.a. Beitrag auf www.zoll.de)

Je nach verwendeten Verfahren bietet das sog. Anschreibeverfahren in Verbindung mit der vereinfachten Zollanmeldung erhebliche Verminderung des Abwicklungs- und Anmeldeaufwandes.

Mit dem folgenden Thema sollten Sie sich dann beschäftigen, wenn Sie selbst die Einfuhrabwicklung übernommen haben, d.h. ein Diensleister oder eine Spedition wird angewiesen, sämtliche für die Einfuhr bestimmten waren per T1-Verfahren anzuliefern:

- NCTS (s.a. Beitrag auf ww.zoll.de) und zugelassener Empfänger (s.a. Beitrag auf www.zoll.de)

Zusammengefasst ist der Zugelassene Empfänger ermächtigt, Einfuhrwaren nach elektronischer Anmeldung direkt ohne vorherige Gestellung in seinem Betrieb weiterzuverarbeiten. Gerade bei Waren, die kurzfristig benötigt oder eine geringe Haltbarkeit haben ist das ein enormer Vorteil von bis zu mehreren Tagen.

Gerade die Beantragung von Anschreibung, NCTS und Zugelassener Empfänger benötigen eine solides Fachwissen, damit die Bewilligung erfolgt.